Goethe: Goetz

 

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Einführung                           

Vorbemerkungen

Was geht den heutigen Schüler, den Schüler auf der Schwelle ins dritte Jahrtausend, die Gestalt eines „rohen, wohlmeinenden Selbsthelfers in anar­chischer Zeit“ (Goethe, Dichtung und Wahrheit, 10. Buch) an?

In der Zeitenwende im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts sieht Goethe das Ende des selbstständigen, natürlich-großen, kraftvollen Individuums, das auf sich gestellt verantwortungsvoll und verantwortlich handelt. Es wird abge­löst von einem überindividuellen, das Individuum nicht weiter berücksichtigenden „System“, das den Einzelnen in Abhängigkeit hält, die alten Rechte außer Kraft setzt, Freiheitsäußerungen beschränkt, wenn nicht ganz aufhebt. Götz widersetzt sich all dem, wenn er das Faustrecht sowohl als Äußerung seiner Freiheit wie auch als Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit betrachtet und in die Tat umsetzt. So wird aus seinem Kampf der Kampf des Einzelnen, der seine Freiheit und seine angestammten Rechte gegen ein sich übergeordnet gebendes System – im konkreten Fall feudal bzw. klerikal strukturiert – verteidigt. In diesem Kampf unterliegt der Einzelne am Ende, da er in seiner Redlichkeit dem unredlichen Tun seiner Gegenspieler nicht gewachsen ist. Götz von Berlichingen, der Lektüreklassiker, könnte so gese­hen vielleicht doch zu mehr werden als nur „schulischem Stoff“, wenn man, ganz im Sinne des jungen Goethe, des Stürmers und Drängers, das Individuum sieht, das sich in seinem Handlungsspielraum ebenso wenig einengen lässt wie in seinem ethischen Anspruch, dem es aus eigener Sittlichkeit her­aus, und nicht aufgrund äußerer Setzungen gerecht wird.

In diesem Sinne könnte auch dem heutigen Menschen das goethesche Kon­zept zumindest einige Denkanstöße geben, denn was sich für Goethe in Götz rudimentär zeigte, ist heute allgemeine Wirklichkeit und nicht mehr hinter­fragte Norm geworden. Der Einzelne in seinem Bemühen, mag das auch noch so lauter sein, erscheint antiquiert und überlebt in dem Augenblick, wo er mit dem allmächtigen System in Kollision gerät. Goethe greift auf den historischen Zeitpunkt zurück, wo er erstmals die Unterordnung des Einzel­nen unter ein „System“ auszumachen glaubt, auf das ausgehende Mittelalter. Und doch spiegelt das Stück weniger im Sinne eines Historiendramas die Situation des Spätmittelalters als vielmehr das, was Goethe in seiner Zeit wahrnimmt. Er sieht, wie andere Stürmer und Dränger, das handelnde Indi­viduum gefährdet, sieht die Helfer des Systems, die subalternen Diener übergeordneter Macht auf dem Vormarsch.

Wolfgang Kayser charakterisiert Goethes Einstellung knapp: „An der Figur Götzens hat sich der Dramatiker begeistert: Ich dramatisiere die Geschichte eines der edelsten Deutschen, rette das Andenken eines braven Mannes …“ Bruder Martin „nennt ihn so, wie wir ihn im ganzen Drama sehen sollen: einen großen Mann.“ (Goethes Werke Bd.IV; Christian Wegener Verlag Hamburg 6.Aufl. 1965 S. 484)

Für Goethe war die Frage nach dem Gewaltmonopol des Staates noch dis­kutabel, für uns Heutige ist diese Frage beantwortet, wenngleich sie immer wieder dann aufbricht, wenn sich die Staatsgewalt zu viel „herausnimmt“.

Das Konzept, das hinter der vorliegenden Sequenz steht, stellt die hier angeklungene Frage in den Mittelpunkt. Damit wird zwangsläufig einer selekti­ven Interpretation das Wort geredet, die möglicherweise wichtige Interpreta­tionsaspekte (so z. B. die Figur der Adelheid) weitgehend ausblendet. Das wird zugunsten der Konzentration auf den didaktische profilierten Schwer­punkt in Kauf genommen.

 Inhaltsangabe

Götz von Berlichingen, ein reichsunmittelbarer Ritter des beginnenden 16. Jahrhunderts, lebt noch ganz in den Rechtsvorstellungen des Mittelalters, nach denen es Sache des Einzelnen ist, für Recht und Gerechtigkeit zu sor­gen. Er sieht sich in seiner Freiheit wie in seinen Rechten durch die Fürsten und Bischöfe bedroht und setzt sich gegen diese Bedrohung zur Wehr. Götz ist dabei auch als Verbündeter von Schwächeren, die in Konflikt geraten mit den Fürsten bzw. den freien Reichsstädten. Auch ihnen verschafft er ihr Recht, indem er sich der Mittel bedient, die das mittelalterliche Recht vor­sieht: Fehde und ritterlicher Zweikampf. Ist ein Rechtshändel geklärt, so einigt man sich und sichert sich gegenseitig friedliches Verhalten zu. So geschah es auch zwischen Götz und dem Bamberger Bischof, welcher sich dann aber nicht an die Abmachungen hält und einem von Götz’ Reitern gefan­gen nimmt. Götz erfährt von dieser Gefangennahme und fängt im Gegenzug Weislingen, einen Ritter, der sich in den Dienst des Bamberger Bischofs gestellt hat und das Leben eines freien Ritters gegen das Hofleben einge­tauscht hat. Götz führt Weislingen auf seine Burg und hält ihn dort als Gei­sel, allerdings in ritterlicher Gefangenschaft, schließlich war Weislingen einmal sein Jugendfreund. Weislingen verliebt sich in Götzens Schwester Maria und verlobt sich mit ihr. Er will seine Angelegenheiten auf seinen Gütern wie am Bamberger Hof regeln und reitet weg. Als er an den Bamber­ger Hof zurückkehrt, kann er den Reizen Adelheids, die im Auftrag des Bischofs intrigiert, nicht widerstehen und heiratet sie schließlich. Von nun an lässt er sich zum Werkzeug der Fürsten machen und agiert leidenschaft­lich gegen Götz, vor allem bringt er den Kaiser so weit, die Reichsacht gegen Götz und seine Anhänger zu verhängen. Zu diesen Anhängern gehört auch Franz von Sickingen, der inzwischen um Marias Hand angehalten hat. Ein kaiserliches Heer belagert die Burg von Götz, der den Belagerern zunächst widersteht, dann aber verraten und gefangen genommen wird. Er soll nun gezwungen werden, vor den Ratsherren in Heilbronn Urfehde zu schwören. Sickingen, der sich rechtzeitig abgesetzt hatte, erscheint mit sei­nen Reitern, besetzt das Heilbronner Rathaus und befreit Götz. Dieser begibt sich in rit­terliche Haft auf seine Burg. Inzwischen haben sich die Bauern der Gegend erhoben und ziehen mordend durch die Gegend. Sie nötigen Götz, ihnen den Anführer zu machen. Götz bricht sein Wort, das ihn zum Stillhal­ten ver­pflichtet, und wird Anführer im Glauben, er könne so der Mordbren­nerei ein Ende machen. Die Bauern aber verweigern ihm den Gehorsam und werden vom kaiserlichen Heer geschlagen. Götz wird erneut gefangen genommen. Adelheid, die inzwischen auf eine Verbindung mit dem zukünf­tigen Kaiser hofft, vergiftet Weislingen, der vor seinem Tod noch das Todesurteil gegen Götz vernichtet. Das Stück endet mit der Erkenntnis des sterbenden Götz, er habe sich „selbst überlebt“. In der nun anbrechenden Zeit wird Betrug und List herrschen, Nichtswürdige werden regieren.

 Methodisch-didaktische Hinweise

Die Sequenz gliedert sich deutlich in drei Phasen. Die erste Phase (1. bis 9. Unterrichtsstunde) stellt die Behandlung des Stückes in den Mittelpunkt. Sie kann losgelöst von den beiden folgenden Phasen behandelt werden. Die vor­geschlagene Klausur bezieht sich auf diesen Teil der Gesamtsequenz. In der zweiten Phase (10. /11. Std.) geht es um eine handlungsorientierte Aufarbei­tung des Problems in Form einer einlässigen Gerichtsverhandlung. Die dritte Phase (12. /13. Std.) schließlich arbeitet produktionsorientiert und nutzt die Chance, einerseits das eigene Tun berichtend darzustellen, andererseits sich mit Textformen auseinander zu setzen, wie sie in den Medien genutzt wer­den.

Auf eine „literaturgeschichtliche Einordnung“ wird weitgehend verzichtet. Die Schüler im 9. Schuljahr sollen mit Literatur bekannt gemacht werden, sollen Interesse für das Stück, für die Figuren, ihre Motive und Gefühle entwickeln. Sie sollen teilnehmen und Partei ergreifen. Das sollte nicht durch literaturge­schichtliche Betrachtungen unterlaufen werden.

Die Sequenz setzt voraus, dass die Schüler schon zur ersten Stunde den gesamten Texte gelesen haben. Sie sollten beim ersten Lesen die Stellen markieren, die sie nicht verstehen. An diesem Punkt wird die Arbeit einset­zen. Die erste Unterrichtsphase wird entsprechend viel Zeit dafür aufwen­den, den Text (das Geschehen …) nachzuvollziehen und für die folgenden Schritte verfügbar zu machen. Diesem Zweck dienen auch die zu den einzel­nen Akten anzufertigenden Karten.

 Lernziele

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Die Schüler lernen Grundbegriffe des Dramatischen (Exposition, Spieler, Gegenspieler, Handlungsentwicklung; Konflikt; Konfiguration …) ken­nen. Die so erworbenen Kenntnisse nutzen sie als Verstehenshilfen.

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Sie erfassen in der Figur des Götz den von Goethe konzipierten „großen Mann“ und setzen sich mit dem von ihm repräsentierten Konzept ethi­schen Handelns auseinander.

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Sie lernen wichtige Aspekte einer Zeitenwende kennen und setzen sich kritisch auseinander sowohl mit einer allzu positiven nostalgischen Hal­tung wie mit einer fortschrittsgläubigen Zukunftsorientierung.

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Sie lernen, mit Verstehensschwierigkeiten umzugehen, die ihre Ursachen haben können in einer „altertümlichen“ Sprache oder aber auch in Wert- und Normvorstellungen, die nicht mehr geläufig sind.

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Anhand des Fremden lernen die Schüler am konkreten Beispiel (der Ein­zelne setzt sein Recht durch …) die eigene Wirklichkeit zu befragen und als hergestellte und veränderbare Wirklichkeit zu betrachten.

 Weiterführende Literatur

[1]   Boerner, Peter: Johann Wolfgang von Goethe mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 29. Aufl. Reinbek 1995

[2]   Cassirer, Ernst: Goethe und die geschichtliche Welt. Berlin 1932

[3]   Conrady, Karl Otto: Goethe. Leben und Werk. 2 Bde. Königstein 1982 u. 1985

[4]   Emrich, Wilhelm: Goethes Tragödie des Genius. Von ›Götz‹ bis zur ›Natürlichen Tochter‹. In: Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 26 (1982), S. 144  162

[5]   Fehr, Wolfgang: Der junge Goethe. Drama und Dramaturgie. Paderborn 1994

[6]   Gerstenberg, Ekkehard: »Recht und Unrecht in Goethes ›Götz von Ber­lichingen‹«. In: Goethe Jahrbuch, N.F. 16 (1954), S. 258  271

[7]   Goethes Dramen. Neue Interpretationen. Hrsg. v. Walter Hinderer. Suttgart 1980

[8]   Huyssen, Andreas: Drama des Sturm und Drang. München 1980

[9]   Jeßing, Benedikt: Johann Wolfgang Goethe. Stuttgart, Weimar 1995

[10] Keller, Werner: »Das Drama Goethes«. In: Handbuch des deutschen Dramas. Hrsg. v. Walter Hinck. Düsseldorf 1980, S. 133  156

[11] Martini, Fritz: »Goethes ›Götz von Berlichingen‹. Charakterdrama und Gesellschaftsdrama«. In: Ders.: Geschichte im Drama, Drama in der Geschichte. Stuttgart 1979, S. 104  128

[12] McInnes, Edward: Moral, Politik und Geschichte in Goethes ›Götz von Berlichingen‹. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 103 (1984) Son­derheft, S. 2  20

[13] Müller, Peter: Aber die Geschichte schweigt nicht. Goethes ›Geschichte Gottfriedens von Berlichingen mit der eisernen Hand, dramatisiert‹ als Beginn der deutschen Geschichtsdramatik. In: Zeitschrift für Germanis­tik 8 (1987), S. 141  159

[14] Neuhaus, Volker: »Johann Wolfgang Goethe: ›Götz von Berlichin­gen‹«. In: Geschichte als Schauspiel. Deutsche Geschichtsdramen. Interpretationen. Hrsg. v. Walter Hinck. Frankfurt a. M. 1981, S. 82  100

[15] Staiger, Emil: Goethe. 3 Bde. Zürich 1952  1959

[16] Zimmermann, Rolf-Christian: Das Weltbild des jungen Goethe. 2 Bde. München 1969, 1979

 

 

Hinweis:

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